Österreichs Justizanstalten stehen seit Jahren unter strukturellem Druck. Überbelegung, Personalmangel und steigende Gesundheitskosten treffen auf ein System, das rechtlich verpflichtet ist, Insassen medizinisch gleichwertig zu versorgen. Eine aktuelle parlamentarische Anfrage zur Zahnversorgung für Gefängnisinsassen bringt aktuell einen Teilbereich der explodierenden Kosten ans Licht, der exemplarisch zeigt, wie stark die Ausgaben im Strafvollzug steigen – und wie weit sich die Realität der Gesundheitsversorgung hinter Gefängnismauern von jener draußen entfernt hat - allerdings zugunsten von Verurteilten und zum Nachteil der Steuerzahler, die das alles finanzieren.
Die neuen Zahlen stammen aus der Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Schuh an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ). Die Antwort liefert erstmals eine konsolidierte Zahl zur zahnmedizinischen Versorgung von Häftlingen im Jahr 2025 – und erlaubt damit eine Einordnung über Einzelfälle hinaus.
Allein im laufenden Jahr 2025 wurden in Österreichs Justizanstalten bisher 10.268 Zahnfüllungen bei Insassen durchgeführt. Grundlage dafür ist die gesetzliche Verpflichtung des Staates, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. Seit Inkrafttreten des EU-weiten Amalgamverbots müssen Zahnärzte jedoch auf teurere Materialien wie Silikat- oder Steinzementfüllungen zurückgreifen. Die Kosten pro Füllung stiegen dadurch von 85,50 Euro auf 127,20 Euro.
Hochgerechnet bedeutet das: Allein für Zahnfüllungen fallen 2025 bisher Kosten von rund 1,31 Millionen Euro an. Diese Zahl umfasst ausschließlich Füllungen, keine Extraktionen, keine Prothesen, keine chirurgischen Eingriffe.
Kostenexplosion im Detail: Zahnversorgung als Systemfrage
Noch deutlicher wird das Bild im Mehrjahresvergleich. Zwischen 2021 und 2024 verursachten Zahnbehandlungen bei Häftlingen Gesamtkosten von 7,7 Millionen Euro. Davon wurden lediglich 306.020,71 Euro von den Insassen selbst getragen. Der Eigenanteil lag damit bei vier Prozent. 96 Prozent der Kosten übernahm der österreichische Steuerzahler.
Diese Zahlen sind bemerkenswert, weil sie in keinem Verhältnis zur allgemeinen Zahngesundheit der Bevölkerung stehen. Für Erwachsene außerhalb des Strafvollzugs existiert keine vergleichbare Häufigkeitsstatistik. Neue Zahnfüllungen gelten jedoch nicht als regelmäßige Routineleistung, sondern werden typischerweise über mehrere Jahre hinweg erforderlich. Demgegenüber erhält ein Häftling statistisch alle sechs Monate eine neue Füllung – also zwei pro Jahr.
Zum Vergleich: In der allgemeinen Bevölkerung ist ein derartiger Behandlungsrhythmus unüblich, insbesondere bei Erwachsenen mittleren Alters. Dass ausgerechnet in Haft ein überdurchschnittlich hoher zahnmedizinischer Behandlungsbedarf besteht, wirft Fragen auf – sowohl medizinische als auch organisatorische. Die Anfragebeantwortung lässt offen, ob es sich um tatsächlich akuten Behandlungsbedarf handelt oder ob die kostenfreie Versorgung zu einer verstärkten Inanspruchnahme durch die Häftlinge führt. Klar ist jedoch: Für Insassen besteht faktisch kein finanzieller Anreiz, Behandlungen aufzuschieben oder Alternativen zu prüfen, ganz im Gegenteil.
Genau hier setzt der nun erneut diskutierte Vorschlag eines Selbstbehalts an. Bereits im Februar 2025 hatte die FPÖ eine Forderung nach Kostenbeteiligung der Häftlinge eingebracht. Das Justizministerium prüft diesen Ansatz nun offiziell. Eine Entscheidung liegt bislang nicht vor.
Auffällig ist auch, was die Anfrage nicht beantwortet. Fragen zu durchschnittlichen Wartezeiten für Operationen in Justizanstalten blieben unbeantwortet. Das ist insofern relevant, als Wartezeiten in der regulären Gesundheitsversorgung für Kassenpatienten häufig mehrere Monate betragen. In einzelnen Fachbereichen – etwa Orthopädie oder Augenheilkunde – sind Wartezeiten von über einem Jahr keine Seltenheit.
Ob und in welchem Ausmaß Insassen schneller behandelt werden als freie Bürger, bleibt damit offiziell unbelegt. Die Tatsache, dass das Ministerium dazu keine Zahlen liefert, nährt jedoch die Vermutung, dass es auch in diesem Bereich keine Vergleichbarkeit der Versorgungssysteme gibt.

Europa im Vergleich: Wie außergewöhnlich ist Österreich wirklich?
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass Österreich mit diesem Problem nicht allein steht. In deutschen Justizvollzugsanstalten sind die jeweiligen Bundesländer für die Gesundheitsversorgung zuständig. Nach Angaben mehrerer Landesjustizministerien lagen die durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Häftling zuletzt zwischen 3.000 und 4.000 Euro pro Jahr. In Nordrhein-Westfalen beliefen sich die medizinischen Gesamtausgaben im Strafvollzug auf über 300 Millionen Euro jährlich, bei rund 36.000 Inhaftierten.
Auch dort trägt der Staat den überwiegenden Teil der Kosten. Allerdings existieren in mehreren Bundesländern Selbstbeteiligungsmodelle, etwa für Zahnersatz oder bestimmte Sonderleistungen. Zudem ist die Zahl routinemäßiger zahnmedizinischer Eingriffe pro Insasse niedriger als in Österreich, was teilweise mit strengeren Indikationsrichtlinien begründet wird.
In skandinavischen Ländern liegen die Gesundheitsausgaben im Strafvollzug indes nochmals höher. Schweden und Norwegen wenden pro Insasse jährlich deutlich über 5.000 Euro für medizinische Leistungen auf. Allerdings sind diese Systeme stark präventiv ausgerichtet und umfassen umfangreiche psychiatrische Betreuung, was die Vergleichbarkeit einschränkt.
Österreich bewegt sich damit im europäischen Mittelfeld, was die Pro-Kopf-Ausgaben betrifft, fällt jedoch bei einzelnen Leistungsarten – insbesondere der Zahnversorgung – aus dem Rahmen. Die nun vorliegenden Zahlen machen erstmals sichtbar, dass es sich nicht um marginale Beträge handelt, sondern um einen strukturellen Kostenblock.
Steigende Zahl an Häftlingen treibt Kosten zusätzlich hoch
Hinzu kommt die Entwicklung der Haftzahlen. In Österreich waren zuletzt rund 9.000 Personen in Justizanstalten untergebracht. Steigende Haftzahlen bedeuten automatisch steigende Gesundheitskosten, solange das Versorgungssystem unverändert bleibt. Gleichzeitig steht das Justizbudget unter Konsolidierungsdruck. Zusätzliche Mittel sind politisch schwer durchsetzbar.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Debatte um Selbstbehalte und Priorisierung an Brisanz. Während freie Bürger Zuzahlungen leisten, Zusatzversicherungen abschließen oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, genießen Insassen eine Versorgung, die weitgehend kostenfrei und zeitnah erfolgt. Juristisch ist das durch den Gleichheitsgrundsatz gedeckt, politisch wird es zunehmend schwer vermittelbar, warum Häftlinge faktisch besser gestellt sind.
Der FPÖ-Abgeordnete Harald Schuh kündigte an, weitere parlamentarische Schritte einzufordern, um die Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich der Justizanstalten transparenter zu machen. Ziel sei es, „überbordende Privilegierungen“ zu beenden. Ob es dazu kommt, hängt letztlich von der Bereitschaft der Regierungsparteien ab, auch im sensiblen Bereich des Strafvollzugs Einschnitte vorzunehmen.