Friedland. Der Tod der 16-jährigen Liana K. am Bahnhof von Friedland war ein Schock für eine kleine Gemeinde und zugleich ein weiterer Einschnitt in eine Debatte, die Deutschland seit Jahren begleitet. Ein abgelehnter, ausreisepflichtiger Asylbewerber soll das Mädchen im August 2025 so gestoßen haben, dass sie vor einen durchfahrenden Güterzug fiel. Liana K. starb noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft dem 31-jährigen Iraker Totschlag vor. Eine Anklage wird es dennoch nicht geben.
Der Grund liegt in einem psychiatrischen Gutachten. Der Mann leidet an Schizophrenie und gilt als schuldunfähig. Statt eines Strafprozesses läuft ein Sicherungsverfahren. Es entscheidet nicht über Schuld, sondern über Gefährlichkeit. Am Ende steht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Maßregelvollzug. Diese Unterbringung ist unbefristet, wird jährlich überprüft und hat kein festes Enddatum.
Was juristisch korrekt ist, wird politisch kaum zu Ende gedacht. Denn mit der Feststellung der Schuldunfähigkeit endet die Verantwortung des Staates nicht, sie beginnt erst. Und sie ist teuer.
Maßregelvollzug: Psychiatrie mit Sicherungsauftrag
Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist forensische Psychiatrie. Er ist Teil des Strafrechts und nicht Teil des regulären Gesundheitssystems. Untergebracht werden Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, für diese aber wegen einer psychischen Erkrankung nicht verantwortlich gemacht werden können. Ziel ist nicht Vergeltung, sondern die Sicherung der Allgemeinheit.
Praktisch bedeutet das geschlossene Stationen, hohe Sicherheitsstandards, dauerhaftes Fachpersonal, medizinische Behandlung, Therapie, regelmäßige Gutachten und richterliche Überprüfung. Anders als im Strafvollzug gibt es keine feste Haftdauer. Die Unterbringung endet erst, wenn von dem Betroffenen keine Gefahr mehr ausgeht oder wenn er stirbt. Genau diese Offenheit macht den Maßregelvollzug zu einem der teuersten Bereiche staatlicher Verantwortung.
Offizielle Zahlen zeigen die Dimension. In Berlin liegen die Kosten bei rund 270 Euro pro Tag und Person. In Rheinland-Pfalz beträgt der ausgewiesene Tagessatz für Erwachsene 358 Euro. Fachberichte sprechen bundesweit von einem Korridor zwischen 300 und 400 Euro pro Tag. Niedersachsen veröffentlicht keine leicht zugänglichen Pauschalen, bewegt sich jedoch in derselben Größenordnung.
Die Rechnung im Fall Liana K.
Rechnet man mit einem konservativen Wert von 350 Euro pro Tag, ergeben sich jährliche Kosten von rund 128.000 Euro. Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht, wie hoch dieser Betrag pro Jahr ist, sondern über welchen Zeitraum er anfällt.
Der Beschuldigte im Fall Liana K. ist 31 Jahre alt. Die statistische Restlebenserwartung eines Mannes in diesem Alter liegt bei knapp 49 Jahren. Niemand weiß, ob der Mann jemals als ungefährlich eingestuft wird. Die Statistik des Maßregelvollzugs zeigt, dass ein Teil der Untergebrachten nie entlassen wird. Die Hochrechnung ist daher nüchtern und nicht polemisch. Legt man die jährlichen Kosten auf die statistische Restlebenszeit um, ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 6,2 Millionen Euro.
Das ist kein Extremwert, sondern die logische Folge einer unbefristeten Maßnahme. Selbst bei niedrigeren Tagessätzen bleibt die Summe im Bereich von fünf Millionen Euro. Der Tod von Liana K. ist damit nicht nur ein menschliches Drama, sondern auch ein Fall mit langfristigen fiskalischen Folgen. Und er ist kein Einzelfall.
Aschaffenburg und weitere Beispiele
Im Januar 2025 tötete ein afghanischer Staatsangehöriger im Schöntal-Park in Aschaffenburg den zweijährigen Yannis sowie einen 41-jährigen Mann, der eingreifen wollte. Auch hier folgte auf die Tat eine psychiatrische Begutachtung. Auch hier wurde Schuldunfähigkeit festgestellt. Auch hier ordnete das Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug an.
Der Täter war ebenfalls jung. Die statistische Restlebenserwartung liegt damit in derselben Größenordnung wie im Fall Friedland. Auch hier entsteht ein potenzieller Kostenblock von mehreren Millionen Euro, nicht als theoretische Zahl, sondern als reale Haushaltsbelastung. Die Öffentlichkeit nahm den Fall vor allem als Symbol einer gescheiterten Sicherheits- und Migrationspolitik wahr. Die fiskalische Dimension blieb Randnotiz, obwohl sie strukturell identisch ist.
Im Juni 2021 tötete ein somalischer Mann in Würzburg drei Frauen mit einem Messer. Das Gericht stellte später die Schuldunfähigkeit fest und ordnete die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an. Auch hier gab es kein Gefängnis und kein Strafmaß, sondern Maßregelvollzug.
Der Fall ist besonders deutlich, weil die Tat brutal war, die öffentliche Empörung groß und das Ergebnis dennoch das gleiche blieb: lebenslange staatliche Verantwortung. Selbst wenn man nur von 20 Jahren Unterbringung ausgeht, entstehen Kosten von mehr als zwei Millionen Euro. Bei längerer Dauer rückt auch dieser Fall in die Region von fünf bis sechs Millionen Euro.
Ähnliche Konstellationen finden sich auch bei anderen Gewalttaten der vergangenen Jahre, etwa in Brokstedt, in Illerkirchberg oder bei einzelnen Messerangriffen in öffentlichen Räumen. Nicht jeder dieser Fälle endet zwingend im Maßregelvollzug. Überall dort jedoch, wo Schuldunfähigkeit festgestellt wird, beginnt die gleiche Kostenlogik.
Zehn Jahre Maßregelvollzug bedeuten bereits Kosten von mehr als einer Million Euro. 20 Jahre verdoppeln diese Summe. Bei jungen Tätern mit schweren Taten ist die Lebenszeitrechnung kein rhetorischer Trick, sondern eine realistische Betrachtung.
Der Blick nach Wien
Besonders aufschlussreich ist ein Blick nach Wien, weil dort Kosten offen benannt werden, die bereits in der Prävention schwerer Straftaten entstehen. Die psychologische Hochbetreuung auffälliger jugendlicher Migranten kostet laut Angaben der Stadt 603 Euro pro Tag. Das entspricht mehr als 220.000 Euro pro Jahr pro Person. Fünf solche Jugendliche werden aktuell betreut. Damit entstehen so jährliche Kosten von rund 1,1 Millionen Euro.
Zum Vergleich kostet ein Gefängnisplatz in Wien rund 180 Euro pro Tag. Selbst ein regulärer Krankenhausaufenthalt liegt deutlich darunter. Der Maßregelvollzug in Deutschland ist günstiger als die Wiener Hochbetreuung, bleibt aber um ein Vielfaches teurer als Haft. Der Wiener Fall zeigt, was in Deutschland meist verborgen bleibt: Sobald Betreuung, Sicherung und Therapie zusammenfallen, entstehen Kosten, die sich nicht mehr politisch kleinreden lassen.
Der Maßregelvollzug ist rechtlich notwendig, weil psychisch kranke Täter behandelt werden müssen und die Allgemeinheit geschützt werden muss. Doch die Debatte bleibt unvollständig, solange sie die Dauerfolgen ausblendet. Sechs Millionen Euro für einen Täter sind kein Skandalwert, sondern eine rechnerische Konsequenz. Sie entstehen nicht durch Verschwendung, sondern durch geltendes Recht. Genau deshalb sind sie politisch relevant.
Der Tod von Liana K. hat erneut eine Diskussion über Abschiebungen, Gefährder und Prävention ausgelöst. Doch selbst wenn man all diese Fragen ausklammert, bleibt eine unbequeme Wahrheit: Schuldunfähigkeit verlagert Verantwortung, sie hebt sie nicht auf. Der Staat übernimmt sie finanziell, organisatorisch und über Jahrzehnte.