Die Verabschiedung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Initiative My Voice, My Choice (Meine Stimme, meine Entscheidung) und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen aus anderen Mitgliedstaaten sind zwei getrennte, aber miteinander verbundene Signale.
Die Initiative My Voice, My Choice wird als Antwort auf die Ungleichheiten zwischen Frauen in der EU aufgrund unterschiedlicher Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen präsentiert. Im Kern geht es jedoch nicht um eine Harmonisierung der Gesundheitsversorgung, sondern um die Schaffung eines Finanzierungsmechanismus, der es Frauen ermöglichen soll, nationale Gesetze durch grenzüberschreitend finanzierte Abbrüche zu umgehen.
Eine ähnliche Dynamik zeigt sich in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, mit der Polen aufgefordert wird, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, die in anderen Mitgliedstaaten geschlossen wurden – und zwar zum Zweck der Ausübung von Rechten aus dem Unionsrecht.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Verschiebung, die über den technischen Rahmen des Rechts hinausgeht und den Kern kultureller und ethischer Fragen berührt, die traditionell den nationalen Gemeinschaften überlassen bleiben.
Rechtliche Grenzen und ideologische Abkürzungen
Die Argumentation der Befürworter der Initiative stützt sich auf die Sprache der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit. Aus Sicht des Völkerrechts ist Abtreibung jedoch nicht als Menschenrecht anerkannt, und die EU hat in diesem Bereich keine Regelungsbefugnis.
Die Verträge sehen vor, dass die Gesundheitspolitik zu den unterstützenden Zuständigkeiten der EU gehört, die Union die Zuständigkeiten der Staaten aber nicht ersetzt. Die Finanzierung von Abtreibungen aus dem europäischen Haushalt wäre damit keine neutrale technische Lösung, sondern politischer Druck, der die vertraglichen Grenzen umgehen würde.
Genau auf diesen Widerspruch verweist etwa die rechtliche Analyse des Instituts Ordo Iuris. Sein Memorandum an die Europaabgeordneten war nicht nur eine Verteidigung der Pro-Life-Position, sondern eine konsequente Kritik an der Rechtsgrundlage der Initiative. Es warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall: Wenn es möglich ist, nationale Gesetze zum Schutz des Lebens durch Finanzierung zu umgehen, lässt sich dieselbe Logik auch auf andere Bereiche übertragen.
Verfassung versus Integrationsdruck
In ihrer Stellungnahme zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wiesen die katholischen Bischöfe der Kommission der Bischofskonferenzen der EU darauf hin, dass es sich um eine Rechtsprechung handelt, die über die Zuständigkeiten der Union hinausgeht und den Begriff der nationalen Identität schwächt. Für Staaten, deren Verfassungsordnung die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, ist das keine marginale Frage, sondern ein grundlegender anthropologischer Rahmen der Gesellschaft.
Im verfassungsrechtlichen Kontext zahlreicher EU-Länder verschärft sich der Streit noch weiter. In Polen, der Slowakei, Bulgarien und Litauen ist die Ehe in der Verfassung eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Die jüngste Stärkung des Schutzes der nationalen Identität bestätigt den Willen der Gesetzgeber, die kulturellen und ethischen Grundlagen des Staates zu schützen.
Die Entscheidung des Gerichtshofs stellt Exekutive und Gerichte jedoch vor ein Dilemma: Sollen sie den Verfassungstext respektieren oder sich der Auslegung des europäischen Rechts unterwerfen, die sich auf die allgemeine Klausel der Freizügigkeit stützt?
Dabei geht es nicht nur um eine administrative Eintragung ins Standesregister, sondern um die Bedeutung der Ehe als gesellschaftliche Institution. Wenn der Inhalt durch die formale Anerkennung ausländischer Rechtsakte ausgehöhlt wird, wird der nationale Schutz illusorisch.
Die Stimme der Kirche ist politisch schwach
In die Debatte mischt sich auch Papst Leo XIV. ein, der Abtreibungen, Abtreibungstourismus und die Finanzierung dieser Praktiken aus öffentlichen Mitteln scharf verurteilt. Seine Äußerungen knüpfen an die traditionelle Lehre der Kirche über den Schutz des Lebens und der Familie als Grundpfeiler der Gesellschaft an.
Ebenso warnen die Bischöfe der EU vor einer Rechtsprechung, die antieuropäische Stimmungen schüren und die Wertunterschiede vertiefen könnte. Es bleibt jedoch die Frage, welchen realen Einfluss diese Stimme in der politischen Praxis hat. Die moralische Autorität der Kirche ist unbestritten, doch im institutionellen Rahmen der Union hat sie lediglich beratenden Charakter. Ohne eine koordinierte politische und rechtliche Strategie bleibt sie häufig auf der Ebene von Appellen.
Das Hinterfragen von Kompetenzüberschreitungen der EU, das Verweisen auf Subsidiarität und die verfassungsrechtliche Identität der Mitgliedstaaten sind notwendig, um einen Wertekonflikt in einem Bereich zu führen, den Brüssel anerkennt – im Bereich des Rechts.
Es handelt sich um eine intellektuell anspruchsvolle und langfristige Strategie, deren Ergebnisse nicht sofort sichtbar sind. Gerade sie zeigt jedoch, dass Widerstand gegen den Integrationsdruck nicht nur eine emotionale Reaktion sein muss, sondern ein durchdachtes Projekt sein kann.
Echte Rebellion oder symbolische Gesten?
Die entscheidende Frage bleibt: Handelt es sich um eine echte Werterebellion christlicher und konservativer Akteure oder nur um Rhetorik ohne wirklichen Einfluss?
Die bisherigen Entwicklungen deuten auf eine widersprüchliche Antwort hin. Auf der einen Seite stehen klare Positionen, die Mobilisierung kirchlicher Strukturen und zunehmende rechtliche Initiativen. Auf der anderen Seite setzt sich der Integrationsmechanismus der Union fort, oft durch weiche Instrumente – Resolutionen, Urteile und Finanzprogramme.
Eine echte Rebellion würde ein koordiniertes Vorgehen mehrerer Staaten, die Bereitschaft, politische Kosten zu tragen, und eine klare Vision für die Reform der Union erfordern. Ohne das besteht die Gefahr, dass der Widerstand fragmentiert und symbolisch bleibt.
Die Entscheidungen über Abtreibungstourismus und die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen sind keine isolierten Vorfälle. Sie sind Symptome eines tieferen Streits darüber, ob die Europäische Union eine Gemeinschaft souveräner Nationen mit unterschiedlichen kulturellen Identitäten oder ein Projekt der schrittweisen Homogenisierung von Werten sein soll.
Für das christliche Umfeld besteht die Herausforderung darin, die Grenze der moralischen Ablehnung zu überschreiten und in einen systematischen politischen und rechtlichen Kampf einzutreten. Der nötige Grund dafür ist einfach: Zufriedene Menschen schreiben keine Geschichte.