Washington. US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag Klage gegen JPMorgan Chase eingebracht. Er wirft dem größten amerikanischen Geldinstitut vor, ihn und mit ihm verbundene Unternehmen nach dem 6. Januar 2021 aus politischen Gründen aus dem Bankensystem ausgeschlossen zu haben. JPMorgan weist die Vorwürfe zurück und verweist auf regulatorische sowie rechtliche Risiken.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens markiert die Klage einen bemerkenswerten Punkt. Erstmals macht ein amtierender Präsident öffentlich geltend, von einer Großbank politisch "debankt" worden zu sein. Damit rückt ein Thema in den Fokus, das bislang meist unterhalb der öffentlichen Wahrnehmung blieb.
Debanking ist keine Strafe im klassischen Sinn. Es gibt keinen Bescheid, kein Urteil, keine öffentliche Begründung. Stattdessen endet eine Geschäftsbeziehung, oft abrupt und ohne nachvollziehbare Erklärung. In hochdigitalisierten Gesellschaften ist das Bankkonto jedoch keine optionale Dienstleistung, sondern eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Ohne Konto lassen sich weder Miete noch Strom bezahlen, keine Honorare empfangen, keine Abonnements verwalten, keine Steuern abführen. Gerade deshalb ist Debanking so wirksam. Es kommt ohne staatliche Gewalt aus, entfaltet aber unmittelbare Wirkung. Und es ist längst kein amerikanisches Randthema mehr.
Wer stört, fliegt raus
Auch in Deutschland und Österreich häufen sich seit Jahren Fälle, in denen politisch exponierte Personen, Journalisten, Aktivisten oder Vereine den Zugang zum Zahlungsverkehr verlieren. Auffällig ist dabei weniger die jeweilige politische Richtung als die Gemeinsamkeit: Die Betroffenen gelten aus Sicht von Banken oder Zahlungsdienstleistern als unbequem. Nicht strafbares Verhalten ist ausschlaggebend, sondern politische oder gesellschaftliche Positionen, die als störend, konfliktträchtig oder systemkritisch wahrgenommen werden.
In Österreich berichtet der Identitären-Chef Martin Sellner seit Jahren von wiederholten Kontokündigungen. Nach eigenen Angaben wurde ihm zuletzt bereits das 116. Konto gesperrt. Unabhängig von der Bewertung seiner politischen Positionen zeigt dieser Fall ein strukturelles Problem: Selbst bei legaler Tätigkeit und trotz gerichtlicher Auseinandersetzungen bleibt der Zugang zum Bankensystem prekär.
Auch politische Vereine außerhalb des etablierten Parteiensystems sind betroffen. In den Jahren 2021 und 2022 kam es mehrfach zu Kontokündigungen bei Personen und Gruppen, die Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen organisierten oder deren Finanzierung abwickelten. Betroffene berichteten von der Schließung privater wie vereinsbezogener Konten, teils mit Verweis auf erhöhten Prüfaufwand oder nicht näher spezifizierte Risiken. Strafrechtliche Verurteilungen lagen in diesen Fällen nicht vor.
In Deutschland zeigt sich ein ähnliches Bild. Der Querdenken-Initiator Michael Ballweg verlor nach eigenen Angaben mehrere Konten, darunter auch Geschäftsverbindungen. Banken verwiesen auf interne Prüfungen, ohne konkrete Vorwürfe öffentlich zu benennen.
Der Journalist Flavio von Witzleben klagt gegen die Kündigung seines Geschäftskontos durch eine Sparkasse. Er spricht von existenzbedrohenden Folgen, das Institut von gravierenden Gründen, ohne diese näher zu erläutern. Der Streit ist exemplarisch für ein Grundproblem: Selbst öffentlich-rechtliche Banken berufen sich auf Vertragsfreiheit, während Betroffene faktisch aus dem Wirtschaftskreislauf gedrängt werden. Auch parteinahe Strukturen der AfD berichten seit Jahren von Kontokündigungen oder Kontoablehnungen, ohne dass strafrechtliche Verurteilungen vorlägen. Die Maßnahmen erfolgen regelmäßig mit Verweis auf interne Prüfungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen.
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang eingewendet, ähnliche Fälle habe es auch im politisch linken Spektrum gegeben. Tatsächlich gibt es zumindest einen klar belegten Fall aus Deutschland: Im Jahr 2019 kündigte die Bank für Sozialwirtschaft mehreren Organisationen aus dem Umfeld der BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions) die Konten. Begründet wurde dies nicht mit strafrechtlich relevantem Verhalten, sondern mit einer politischen Bewertung der Aktivitäten und mit Reputationsfragen. Die Kontokündigungen lösten damals Proteste, parlamentarische Anfragen und eine breite Debatte über politische Neutralität von Banken aus.
Der Fall zeigt, dass Debanking kein ausschließlich konservatives Phänomen ist. Er bestätigt jedoch zugleich die grundsätzliche Problematik: Finanzinstitute entscheiden faktisch darüber, welche politischen Positionen organisatorisch lebensfähig bleiben. Unabhängig davon, wen es trifft, wirkt Debanking als außerrechtliches Machtinstrument.
Was passiert wenn das Konto fehlt
Was passiert konkret, wenn jemand kein Konto mehr hat? Zunächst setzt eine Kettenreaktion ein, die weit über finanzielle Fragen hinausgeht. Gehälter, Honorare und Sozialleistungen lassen sich ohne IBAN kaum auszahlen. Viele Arbeitgeber und Behörden sind auf standardisierte Zahlungsprozesse angewiesen. Verzögerungen sind die Regel. Mietzahlungen und Energieverträge laufen per Lastschrift; fällt diese aus, drohen Mahnungen, Sperren und Vertragsauflösungen.
Digitale Alltagsinfrastruktur bricht weg. Öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, Hotelbuchungen, Flugtickets oder Mobilfunkverträge setzen ein Konto oder zumindest eine Karte voraus. Barzahlung wird zur Ausnahme. Für Selbständige, Vereine oder politische Initiativen ist Debanking existenziell: Ohne Geschäftskonto keine Rechnungen, ohne Zahlungsabwicklung keine Planungssicherheit.
Besonders problematisch ist die soziale Dimension. Banken nennen selten konkrete Gründe für Kontokündigungen. Betroffene müssen sich rechtfertigen, ohne zu wissen, wofür. Das beschädigt Reputation und Vertrauenswürdigkeit, auch dort, wo formal nichts vorliegt.
Häufig wird auf das Basiskonto verwiesen. Tatsächlich gibt es in der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. In Österreich besteht dieser Anspruch seit September 2016, in Deutschland gilt eine vergleichbare Regelung.
In der Praxis bleibt das Basiskonto jedoch ein Notbehelf. Es ist auf Privatpersonen zugeschnitten, nicht auf Organisationen oder Medien. Überziehungen sind ausgeschlossen, Funktionen eingeschränkt, Gebühren teilweise höher. Vor allem ersetzt es kein reguläres Geschäftskonto. Zudem muss der Anspruch erst durchgesetzt werden. Wer gerade debankt wurde, verliert Zeit, und Zeit ist im Zahlungsverkehr entscheidend. Währenddessen laufen Verpflichtungen weiter.
Es kann jeden treffen
Die eigentliche Gefahr liegt tiefer. Debanking ist kein Zufallsprodukt bürokratischer Überforderung, sondern ein wirkungsvolles Machtinstrument. Es ermöglicht, Einzelpersonen und Organisationen aus dem öffentlichen Raum zu drängen, ohne sie offen zu verbieten oder strafrechtlich zu verfolgen. Wer den Zugang zum Zahlungsverkehr kontrolliert, kontrolliert faktisch die Handlungsfähigkeit.
Debanking eignet sich damit besonders zur Einschüchterung. Es trifft nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt präventiv auf ihr Umfeld. Wer sieht, wie schnell wirtschaftliche Existenzgrundlagen entzogen werden können, überlegt sich zweimal, ob er eine unbequeme Position vertritt oder öffentlich sichtbar wird.
Trump mag polarisieren. Martin Sellner ebenso. Michael Ballweg auch. Doch das Prinzip ist neutral. Es trifft nicht nur Prominente, sondern jeden, der aus Sicht von Banken reputativ oder regulatorisch Aufwand verursacht. In einer liberalen Demokratie ist der Zugang zum Zahlungsverkehr keine Gnade, sondern Voraussetzung. Wer darüber verfügt, übt Macht aus. Und diese Macht ist bislang kaum kontrolliert.
Debanking ist deshalb keine Randnotiz, sondern eine Grundsatzfrage. Nicht über Meinungen, sondern über Teilhabe. Und sie wird Europa noch beschäftigen, lange nachdem der Trump-Prozess entschieden ist.