Berlin/Wien. Die politische Debatte um Teilzeitarbeit hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Ausgelöst wurde sie durch einen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, der den generellen Rechtsanspruch auf Teilzeit infrage stellt. Was rasch als Angriff auf Arbeitnehmerrechte etikettiert wurde, ist bei genauer Betrachtung der Versuch, einen arbeitsmarktpolitischen Automatismus zu beenden, der in Zeiten von Fachkräftemangel und Wirtschaftskrise zunehmend als Fehlanreiz wirkt.
Der Antrag fordert kein Verbot von Teilzeitarbeit. Niemand soll gezwungen werden, Vollzeit zu arbeiten. Zur Disposition steht ausschließlich der voraussetzungslose Rechtsanspruch. Teilzeit soll weiterhin möglich sein, aber nur bei sachlicher Begründung – etwa bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Weiterbildung. Freiwillige Arbeitszeitreduktion ohne objektive Gründe soll hingegen nicht länger einklagbar sein.
Genau diese Unterscheidung wird im politischen Diskurs jedoch regelmäßig verwischt. Statt über Rechtsansprüche und ihre ökonomischen Folgen zu sprechen, dominiert moralische Empörung. Von „Gutsherrenart“ ist die Rede, von einem „Rückfall in alte Arbeitswelten“, von Diffamierung arbeitender Menschen. Die Debatte verlagert sich weg von der Frage, wie viel Arbeit eine Volkswirtschaft braucht, hin zu Identitätsfragen und Zuschreibungen.
Besonders scharf äußert sich die Co-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann. Auf der Plattform X schrieb sie an die CDU: „Hören sie auf die Frauen, die jeden Tag ihre Frau stehen, zu diffamieren. Die Union hat offenbar keine Ahnung, wie die Lebenswirklichkeit von Frauen aussieht.“ Teilzeit erscheint in dieser Argumentation als Ausdruck weiblicher Lebensrealität, jede Einschränkung als Angriff auf Frauen.
Mittelständische Betriebe leiden unter der aktuellen Regelung
Dabei bleibt zweierlei unerwähnt. Erstens: Der MIT-Antrag nimmt Betreuungspflichten ausdrücklich aus. Zweitens: Er richtet sich nicht gegen Teilzeit an sich, sondern gegen deren rechtliche Privilegierung ohne Begründung. Der Staat soll nicht länger garantieren, dass jede Form freiwilliger Arbeitszeitreduktion unabhängig von ihrer Motivation durchsetzbar ist.
Jenseits der politischen Zuspitzung stehen nüchterne ökonomische Tatsachen. Teilzeit ist teuer. Zwei Teilzeitkräfte verursachen höhere Lohnnebenkosten als eine Vollzeitkraft. Sozialversicherungsbeiträge fallen mehrfach an, ebenso Urlaubsansprüche, Krankenstände und administrativer Aufwand. Hinzu kommen Koordinationskosten, Übergaben und Produktivitätsverluste durch fragmentierte Arbeitszeiten.
Gerade kleine und mittlere Betriebe sind davon besonders betroffen. Während Großkonzerne Teilzeit organisatorisch abfedern können, geraten Handwerksbetriebe, Pflegeeinrichtungen oder Industriezulieferer rasch an ihre Grenzen. Teilzeit ist dort kein flexibles Wunschmodell, sondern ein struktureller Kostentreiber.
[link urk=https://statement.at/1041296/insider-verrat-arbeitsverweigerern-kann-sozialhilfe-geld-gar-nicht-gestrichen-werden]Hinzu kommt ein grundlegenderes Problem: Der Arbeitsmarkt leidet nicht primär an zu wenigen Beschäftigten, sondern an zu wenig geleisteten Arbeitsstunden. Fast ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland arbeitet inzwischen in Teilzeit. Bei Frauen sind es fast fünfzig Prozent. Das ist gesellschaftspolitisch erklärbar, arbeitsmarktökonomisch jedoch problematisch. Fachkräftemangel ist kein Kopf-, sondern ein Stundenproblem.
Österreich: Teilzeit, Verantwortung und Wettbewerbsfähigkeit
Diese Debatte wird längst nicht nur in Deutschland geführt. Auch in Österreich rückt die Frage nach Arbeitsvolumen und Leistungsbereitschaft zunehmend ins Zentrum. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat kürzlich ausgesprochen, was in der Politik lange nur hinter vorgehaltener Hand gesagt wurde. Österreich müsse wieder „auf die Überholspur“ kommen. Die Rezession sei auch im EU-Vergleich kein Ruhmesblatt, es brauche ein „Comeback von Leistung und Wettbewerb“.
Der Fokus liege dabei klar auf Vollzeitarbeit. Teilzeit sei „zu attraktiv“ geworden. Die Regierung habe bereits Maßnahmen gesetzt, um die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu erhöhen, etwa durch die Abschaffung der Bildungskarenz und Einschränkungen beim Zuverdienst für Arbeitslose. Beide Instrumente seien, so Hattmannsdorfer, „leistungsfeindlich“ gewesen. Positiv hob er steuerliche Erleichterungen für Menschen hervor, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten.
Auffällig ist die Klarheit der Wortwahl. Teilzeit wird nicht pauschal verurteilt, aber klar begrenzt. Für Menschen mit Betreuungspflichten oder pflegenden Aufgaben äußert Hattmannsdorfer ausdrücklich Verständnis. „Überhaupt kein Verständnis“ habe er jedoch, wenn jemand gesund sei, keine Betreuungspflichten habe und dennoch Teilzeit arbeite. Das sei, so der Minister, „eine Frage der Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft“.
Damit formuliert Hattmannsdorfer offen, was die deutsche Debatte oft vermeidet: Arbeitszeit ist keine rein private Angelegenheit. Mit der Pensionierung der Babyboomer entsteht ein massives Arbeitskräfte- und Arbeitsstundenloch. Dieses läßt sich weder durch Migration noch durch Produktivitätssteigerungen allein schließen. Ohne höhere Arbeitsleistung gerät die Finanzierungsbasis des Sozialstaats unter Druck.
Lohnnebenkosten bei Teilzeit ein Problem
Auch in Österreich wirken die Lohnnebenkosten als Verstärker. Teilzeitkräfte sind voll sozialversichert, leisten aber entsprechend weniger Beiträge. Die Last verschiebt sich auf Vollzeitbeschäftigte und Betriebe. In wirtschaftlich angespannten Zeiten wird diese stille Umverteilung zum politischen Problem. Der Widerstand kommt auch hier vor allem von den Grünen, die den Fokus auf Klimapolitik und Strukturreformen legen. Doch selbst diese Kritik bestätigt indirekt den Kern der Debatte. Wettbewerbsfähigkeit ist keine ideologische Kategorie. Ohne ausreichende Wertschöpfung gibt es keine Steuereinnahmen, ohne Steuereinnahmen keinen Sozialstaat. Schulen, Spitäler und Pflegeeinrichtungen werden nicht durch Haltungen, sondern durch Arbeit finanziert.
Am Ende läuft die Auseinandersetzung in Deutschland wie in Österreich auf dieselbe unbequeme Erkenntnis hinaus. Teilzeit ist ein sinnvolles Instrument, wenn sie begründet ist. Sie ermöglicht Vereinbarkeit, Übergänge und Entlastung. Sie ist jedoch keine Lösung für Fachkräftemangel und Wirtschaftskrise. Wer jede Arbeitszeitreduktion rechtlich privilegiert, schwächt jene, die das System tragen.
Der Streit um die „Lifestyle-Teilzeit“ ist daher weniger ein Kulturkampf als eine Realitätsprüfung. Nicht die Teilzeit steht zur Disposition, sondern ihr Anspruchscharakter. Diese Unterscheidung ist politisch unpopulär, aber notwendig. Denn Wohlstand, Sozialstaat und Wettbewerbsfähigkeit lassen sich auf Dauer nicht mit immer weniger Arbeit sichern.