Berlin. Vergangenen Donnerstag hat ein vom deutschen Bundesinnenministerium geförderter Forschungsverbund in Berlin erstmals umfassende Ergebnisse zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR vorgelegt. Die dreijährige Studie untersucht staatliche Eingriffe in Familien zwischen 1945 und 1989 und beschreibt Adoptionen, Erziehungsrechtsentzüge und Trennungen von Eltern und Kindern als Teil eines strukturellen Systemunrechts der SED-Diktatur.
Geleitet wurde das Forschungsprojekt vom Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung. Beteiligt waren Wissenschaftler der Universitäten Düsseldorf, Mainz und Leipzig sowie der Medical School Berlin. Das Bundesinnenministerium unterstützte das Vorhaben mit rund einer Million Euro. Untersucht wurde, wie der DDR-Staat unter dem Vorwand angeblicher sozialer oder wirtschaftlicher „Missstände“ massiv in familiäre Strukturen eingriff. Eltern und Kinder wurden getrennt, Einwilligungen zur Adoption unter Druck erzwungen, biographische Brüche erzeugt, deren Folgen viele Betroffene bis heute begleiten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse: „Unrecht muss klar erkannt und benannt werden. Auch Jahrzehnte nach dem Ende der SED-Diktatur gibt es noch blinde Flecken. Die sorgfältige Aufarbeitung politisch motivierter Adoptionen in der DDR schließt eine wichtige Lücke.“ Der Minister verwies damit ausdrücklich auf die politische Dimension staatlicher Eingriffe in einer Diktatur, in der soziale Abweichung, individuelle Lebenskrisen und fehlende Anpassung stets ideologisch gedeutet wurden.
Die Studie bestätigt, dass Adoptionen und Erziehungsrechtsentzüge in der DDR keine bloßen Verwaltungsakte waren. Sie vollzogen sich in einem Staat, in dem nahezu alles politisch war: soziale Notlagen wurden moralisiert, Hilfebedarf als gesellschaftliches Fehlverhalten interpretiert, staatliche Kontrolle systematisch über familiäre Autonomie gestellt. Zwar konnten die Forscher kein zentral gesteuertes Programm politischer Zwangsadoptionen im Sinne eines flächendeckenden Masterplans nachweisen. Gleichwohl ordnen sie erzwungene oder unter massivem Druck erfolgte Adoptionen eindeutig als Bestandteil des Systemunrechts der SED-Diktatur ein.
Methodisch stützt sich die Untersuchung auf eine außergewöhnlich breite Quellenbasis. Ausgewertet wurden unter anderem 2.630 Personenanfragen aus dem Bestand des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, 1.323 Adoptionsakten aus 18 ehemaligen DDR-Kreisen, 140 Gerichtsurteile zu Erziehungsrechtsentzügen, 148 Aktenbestände zu Eingaben und Beschwerden sowie 502 Fachartikel einschlägiger DDR-Fachzeitschriften der Jugendhilfe. Hinzu kamen qualitative Interviews mit adoptierten Kindern und betroffenen Eltern sowie ein Online-Zeitzeugenportal, über das sich 312 Personen mit eigenen Berichten meldeten. Insgesamt wertete der Forschungsverbund 26 Archivbestände aus Bundes-, Landes- und Kreisarchiven aus.
Zwischen 1945 und 1990 kam es in der SBZ und der DDR zu insgesamt 95.000 Adoptionen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es in rund elf Prozent der untersuchten Konstellationen zu übertriebener und unverhältnismäßiger Härte seitens staatlicher Stellen kam. Etwa 10.450 Adoptionen könnten demnach aus alltäglichen sozialen Krisen hervorgegangen sein, die von der Jugendhilfe nicht abgefedert, sondern eskaliert wurden. Diese Befunde verschieben den Blick: Das zentrale Unrecht liegt weniger im seltenen spektakulären Zugriff, sondern in der systematischen Verschärfung sozialer Problemlagen durch staatliche Institutionen.
Systemunrecht ohne zentralen Masterplan
Ein zentrales Ergebnis der Studie betrifft die politische Steuerung. Maßnahmen der DDR-Staatsorgane zur Einleitung von Adoptionen mit dem Kernziel politischer Verfolgung der leiblichen Eltern konnten nur in wenigen Einzelfällen nachgewiesen werden. Ein planvolles, zentral gesteuertes Vorgehen ließ sich nicht belegen. Auch eine systematische Beteiligung des Ministeriums für Staatssicherheit an der Initiierung und Durchführung von Adoptionsverfahren konnte nicht festgestellt werden. Einflussnahmen gab es, aber keine flächendeckende Steuerung.
Diese Differenzierung bedeutet keine Entlastung. Das Unrecht der DDR bestand nicht darin, dass jeder einzelne Fall auf einen politischen Befehl zurückzuführen wäre, sondern darin, dass die staatlichen Strukturen selbst politisch durchdrungen waren. Die Jugendhilfe agierte innerhalb eines Systems, das rechtliche Schutzmechanismen außer Kraft setzte, moralische Bewertungen politisierte und Eingriffe ohne wirksame Kontrolle ermöglichte.
Besonders deutlich zeigt sich dies im Bereich der Erziehungsrechtsentzüge. Die Studie beschreibt eine Praxis, in der rechtliche, moralische und politische Bewertungen elterlichen Handelns systematisch vermischt wurden. Maßstab war nicht allein das Kindeswohl, sondern die vermeintliche Erziehungsfähigkeit im Sinne einer sozialistischen Lebensführung. Begriffe wie „asoziale Lebensweise“, Arbeitsbummelei oder unzureichende Haushaltsführung wurden bis zum Ende der DDR als Bewertungskategorien herangezogen.
Die Forscher zeigen zudem, dass viele Adoptionsverfahren in Zwangskontexte eingebettet waren. Einwilligungen zur Adoption wurden mit erheblichem Druck erwirkt, teils durch Drohungen, Nötigung oder die Ausnutzung akuter Krisensituationen. Aus juristischer Sicht galten diese Einwilligungen als wirksam, aus heutiger Perspektive waren sie häufig kein Ausdruck eines autonomen und informierten Willens. Wenn Betroffene damals oder heute von „Zwangsadoption“ sprechen, so bezeichnen sie damit zutreffend den erlebten Machtverlust in einem Staat ohne effektive Widerspruchsmöglichkeiten.
Jugendhilfe, fehlender Rechtsschutz und dauerhafte Folgen
Das charakteristische Systemunrecht der DDR zeigt sich nach Einschätzung der Autoren besonders deutlich in der Jugendhilfe. Die SED-Diktatur schuf institutionelle, rechtliche und organisatorische Gelegenheitsstrukturen, die willkürliche und unverhältnismäßige Eingriffe begünstigten. Dabei gerieten vor allem sozial benachteiligte, junge und häufig alleinstehende Mütter in den Fokus staatlicher Maßnahmen.
Häufige Begründungen für das Vorgehen der Jugendhilfe waren Kindesvernachlässigung, unzureichende Wohnbedingungen, Fehlzeiten am Arbeitsplatz oder persönliche Überforderung. Die in den Akten dokumentierten Bewertungen machen deutlich, dass wirtschaftliche und soziale Probleme regelmäßig als moralisches Fehlverhalten interpretiert wurden. Individuelle Lebenskrisen galten nicht als Anlass für Unterstützung, sondern als Beleg gesellschaftlicher Unzuverlässigkeit.
Besonders gravierend war das Fehlen wirksamen Rechtsschutzes. Eltern hatten keinen Zugang zu unabhängigen Gerichten, keine realistischen Widerspruchsmöglichkeiten und faktisch keinen anwaltlichen Beistand. Das Eingabe- und Beschwerdesystem der DDR erfüllte vor allem eine interne Kontrollfunktion, führte jedoch nicht zu unabhängiger Überprüfung oder Korrektur. Die Studie beschreibt zudem eine enge Verzahnung von Jugendhilfe und Gerichten, bei der Richter nicht als neutrale Entscheidungsinstanzen auftraten, sondern Hinweise zur erfolgversprechenden Ausgestaltung von Klagen gaben.
Auch dort, wo politische Einflussnahme im engeren Sinne begrenzt blieb, war jeder einzelne Fall Teil eines umfassenden Systemunrechts. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit, die Intransparenz der Verfahren und die fehlende Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns führten zu dauerhaften familiären Zerstörungen. Trennungen waren häufig endgültig, Kontakte unterbunden, Herkunftsverhältnisse ausgelöscht.
Die Studie setzt sich auch kritisch mit dem Begriff der „DDR-Zwangsadoption“ auseinander. Er sei unscharf und historisch überformt, werde aber als Sammelbegriff für vielfältige Leidens- und Unrechtserfahrungen weiterhin benötigt. Gerade weil in der DDR alles politisch war, dient der Begriff vielen Betroffenen bis heute als Erklärungsmuster, um erlebte Ohnmacht, Stigmatisierung und biografische Brüche einzuordnen.
Der Abschlussbericht versteht sich ausdrücklich auch als Beitrag zur Entstigmatisierung. Staatliche Eingriffe erweckten stets den Eindruck elterlichen Versagens. In der DDR war dieser Eindruck eng mit ehrabschneidenden Zuschreibungen verbunden. Die Studie macht deutlich, dass es sich vielfach um soziale Notlagen handelte, die in einem repressiven System nicht gelindert, sondern verschärft wurden.
Am Ende bleibt ein nüchterner, aber schwerwiegender Befund: Die DDR brauchte keinen flächendeckenden politischen Masterplan, um Kindern und Familien schweres Unrecht zuzufügen. Es genügte ein System, das Kontrolle über Hilfe stellte, Rechtsschutz verweigerte und staatlichen Akteuren nahezu unbegrenzte Eingriffsmöglichkeiten eröffnete. Genau darin liegt das politische Erbe dieser Fälle – und ihre bleibende Bedeutung für die Gegenwart.