Sozialstaatsreform: Der kleine Wurf der großen Koalition

Die angekündigte Sozialstaatsreform soll vieles vereinfachen. Der Bericht der Sozialstaatskommission zeigt jedoch: Der große Umbau bleibt ein vorsichtiger Kompromiss.

Bärbel Bas und Friedrich Merz. Foto: Omer Messinger/Getty Images

Bärbel Bas und Friedrich Merz. Foto: Omer Messinger/Getty Images

Berlin. Deutschland steht seit Jahren vor demselben sozialpolitischen Dilemma: steigende Ausgaben, wachsende Intransparenz, immer komplexere Zuständigkeiten – und ein System, das trotz Milliardenaufwand weder als gerecht noch als effizient wahrgenommen wird. In dieses Umfeld fällt der Reformanspruch von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Eine von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzte Sozialstaatskommission hat 26 Empfehlungen vorgelegt, die nun als „systemändernd“ beworben werden. Als Union und SPD die Einsetzung des Gremiums beschlossen, war die Erwartung entsprechend hoch. Nun liegt der Bericht auf dem Tisch. Doch Reform ist nicht automatisch Transformation.

Die Kommission, besetzt mit Vertretern von Bundesregierung, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Sozialorganisationen, empfiehlt vor allem eines: Ordnung. Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen perspektivisch in einem einheitlichen Sozialleistungssystem gebündelt werden. Zuständigkeiten sollen reduziert, Verfahren pauschaliert, Leistungen schneller ausgezahlt werden. Für viele Betroffene wäre das zweifellos eine Erleichterung. Politisch aber bleibt die Frage offen, ob Vereinfachung bereits als grundlegender Umbau gelten kann.

Berlin kämpft gegen Betrug mit Scheinvaterschaften – wann zieht Wien nach?

Könnte Sie interessieren Berlin kämpft gegen Betrug mit Scheinvaterschaften – wann zieht Wien nach?

Bündelung statt Neubegründung

Der zentrale Vorschlag – die Zusammenführung mehrerer Sozialleistungen – ist politisch alles andere als neu. Bereits seit den Hartz-Reformen wird über eine einheitliche Grundsicherung diskutiert. Neu ist weniger der Inhalt als der Tonfall. Statt einer klaren Systementscheidung setzt die Kommission auf Verwaltungsvereinfachung innerhalb bestehender Strukturen. Aus bislang vier zuständigen Behörden sollen zwei werden: Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsbezieher, Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Eine echte Einheitsverwaltung wird ausdrücklich vermieden, nicht zuletzt, weil sie eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machen würde.

Genau hier beginnt die politische Selbstbegrenzung. Wer einen „Neustart des Sozialstaats“ ankündigt, gleichzeitig aber die verfassungsrechtlichen Konfliktlinien scheut, produziert am Ende einen Kompromiss, der mehr Ordnung verspricht, als er tatsächlich liefert. Kommunale Spitzenverbände weisen seit Jahren darauf hin, dass Doppelstrukturen faktisch fortbestehen, solange Finanzierungs-, Steuerungs- und Kontrollverantwortung nicht neu geregelt werden. Der Bericht erkennt dieses Problem, umgeht jedoch die Konsequenz.

Digitalisierung als Heilsversprechen

Auffällig ist die zentrale Rolle der Digitalisierung. Ein zentrales Sozialportal, einmalige Datenerfassung, automatische Auszahlungen – etwa beim Kindergeld unmittelbar nach der Geburt – gehören zu den prominentesten Vorschlägen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt diese Stoßrichtung grundsätzlich, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. Schon heute scheitern zahlreiche Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung an föderalen Zuständigkeiten, Datenschutzauflagen und fehlender IT-Kompetenz in den Behörden.

Auch der Bundesrechnungshof hat wiederholt kritisiert, dass Digitalisierung im Sozialbereich häufig neue Parallelstrukturen schafft, statt alte Verfahren tatsächlich zu ersetzen. Die Kommission bleibt eine präzise Antwort schuldig, wie verhindert werden soll, dass das geplante Sozialportal lediglich eine zusätzliche Oberfläche über einem unverändert komplexen System bildet. Der „digitale Neustart“, den der Bericht beschwört, bleibt damit vorerst ein Versprechen.

Tatsächlich systemändernd wären Reformen dort, wo Fehlanreize im Arbeitsmarkt korrigiert werden. Gerade hier bleibt die Kommission jedoch auffallend vorsichtig. Vorgesehen ist, den anrechnungsfreien Zuverdienst von monatlich 100 auf 50 Euro zu senken, um reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver zu machen. Gleichzeitig sollen höhere Einkommen weniger stark angerechnet werden. Arbeitsmarktforscher wie der Ifo-Ökonom Martin Werding sprechen in diesem Zusammenhang von einer „technischen Nachjustierung“, nicht von einem Paradigmenwechsel.

Besonders deutlich zeigt sich diese Zurückhaltung beim Thema Minijobs. Die Kommission benennt deren sozialpolitische Nebenwirkungen offen: fehlende Sozialversicherungsbeiträge, geringe Aufstiegsperspektiven, schwache Arbeitsanreize. Eine klare Empfehlung zur Abschaffung oder grundlegenden Reform bleibt sie jedoch schuldig. Arbeitgeberverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisieren seit Jahren, dass Minijobs reguläre Beschäftigung verdrängen. Politisch aber gilt das Instrument weiterhin als unantastbar.

Migration und Sozialstaat

Deutlichere Worte findet die Kommission beim Zugang von EU-Ausländern zu deutschen Sozialleistungen. Die derzeitige Rechtslage ermögliche bereits bei sehr geringfügiger Beschäftigung einen vollen Leistungsanspruch, heißt es im Bericht. Das setze Fehlanreize und überfordere kommunale Systeme. Vorgeschlagen wird daher eine Reform des EU-Rechts, die die Freizügigkeit stärker an vollzeitnahe Beschäftigung sowie an eine ausreichende Mindestaufenthaltsdauer knüpft.

Bemerkenswert ist dieser Vorstoß vor allem deshalb, weil seine Umsetzung außerhalb nationaler Zuständigkeit liegt. Deutschland kann eine solche Änderung nicht unilateral durchsetzen. Innerhalb der Europäischen Union bestehen erhebliche Widerstände gegen eine Einschränkung sozialer Freizügigkeit. Der Vorschlag wirkt daher eher als politisches Signal an eine skeptische Öffentlichkeit denn als realistische Reformoption mit absehbarer Wirkung.

Erste deutsche Großstadt führt Arbeitspflicht für Asylwerber ein

Könnte Sie interessieren Erste deutsche Großstadt führt Arbeitspflicht für Asylwerber ein

Zustimmung mit Vorbehalt

Entsprechend differenziert fallen die Reaktionen aus. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa begrüßt die „ambitionierte Einigung“ der Kommission, mahnt jedoch, dass das soziale Schutzniveau insgesamt gewahrt bleiben müsse. Der Paritätische Wohlfahrtsverband lobt die Vereinfachung der Verfahren, warnt aber vor versteckten Leistungskürzungen durch Pauschalierungen und verlängerte Bewilligungszeiträume.

Von wirtschaftlicher Seite kommt grundlegendere Kritik. Der Präsident des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, spricht von „viel Verwaltungslogik, aber wenig ökonomischer Klarheit“. Ohne eine grundlegende Neuordnung der Transferentzugsraten bleibe der Sozialstaat teuer, ineffizient und für viele Erwerbstätige schwer nachvollziehbar.

Politische Fallhöhe

Bundeskanzler Merz hat im Bundestag „umfassende Entscheidungen für Jahre und Jahrzehnte“ angekündigt. Gemessen an diesem Anspruch fällt der Bericht der Sozialstaatskommission erstaunlich kleinteilig aus. Er ist kein großer Wurf, sondern ein sorgfältig austarierter Minimalkonsens zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das erklärt seine politische Durchsetzbarkeit, markiert aber zugleich seine inhaltliche Begrenztheit.

Die eigentliche Reformfrage bleibt unbeantwortet: Soll der Sozialstaat primär absichern oder aktivieren? Soll er kompensieren oder steuern? Die Kommission umgeht diese Grundsatzentscheidung und konzentriert sich auf Prozessoptimierung. Das mag kurzfristig Entlastung bringen. Einen neuen Sozialstaat begründet es nicht.

Bärbel Bas erhält mit dem Kommissionsbericht eine solide Arbeitsgrundlage, aber keinen Befreiungsschlag. Wer in den 26 Empfehlungen einen radikalen Umbau erkennt, verwechselt Ordnung mit Umbruch. Der Sozialstaat wird übersichtlicher – möglicherweise. Gerechter oder langfristig tragfähiger wird er dadurch nicht automatisch. Für eine echte Reform hätte es mehr politischen Mut gebraucht. Genau dieser Mut aber geht im Dickicht aus Koalitionsvertrag, Föderalismus und europäischem Recht verloren.