Berlin/Wien. Die Ausgaben für das Kindergeld erreichen in Deutschland erneut einen Höchststand – auch jenseits der Landesgrenzen. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) flossen allein im Vorjahr 528 Millionen Euro Kindergeld auf ausländische Konten. In Österreich sind die Ausgaben im Verhältnis zur Einwohnerzahl noch höher. Mehr als 273 Millionen Euro wurden aus Wien hauptsächlich in osteuropäische Nationen überwiesen.
Laut den Informationen, die der Redaktion von Focus online vorliegen, setzt sich damit ein langfristiger Trend fort: Noch im Jahr 2010 beliefen sich die deutschen Zahlungen lediglich auf 35,8 Millionen Euro, 2024 waren es bereits 514 Millionen Euro.
Nach Angaben einer Sprecherin der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um den bislang höchsten jemals gemessenen Betrag. Der Anstieg erklärt sich nur teilweise durch die in den vergangenen Jahren mehrfach angehobenen Kindergeldsätze. Ebenso relevant ist die wachsende Zahl anspruchsberechtigter Familien mit internationalen Lebens- und Arbeitsrealitäten. Zugleich wird betont, dass Überweisungen auf ausländische Konten nicht automatisch bedeuten, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands haben.
So nutzen etwa deutsche Staatsangehörige mit in Deutschland lebenden Kindern mitunter Konten im Ausland, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen. Umgekehrt kann Kindergeld auch auf deutsche Konten fließen, obwohl sich die Kinder im Ausland aufhalten. Die Kontoführung allein ist daher kein verlässlicher Indikator für den Aufenthaltsort der Kinder.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kindergeldzahlungen nach Zielländern für das Gesamtjahr 2025 liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings lassen sich aus den Daten des ersten Halbjahres bereits Tendenzen ableiten: Demnach gingen die höchsten Beträge vor allem in andere Mitgliedstaaten der Europäische Union, darunter Polen, Rumänien, Tschechien, Frankreich, Kroatien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien. Auffällig ist zudem, dass Kinder mit ukrainischer Staatsangehörigkeit inzwischen zu den größten Empfängergruppen zählen und bereits auf Rang drei der Statistik liegen.
Hohe Kindergeldzahlungen ins Ausland stehen stets in der politischen und gesellschaftlichen Kritik, immer wieder wird der Verdacht des Sozialmissbrauchs geäußert, insbesondere im Zusammenhang mit Armutsmigration aus osteuropäischen Staaten. Studien des Bundesrechnungshofs und Berichte des Deutscher Bundestag zeigen jedoch, dass nachgewiesener Betrug im Bereich des Kindergeldes zwar vorkommt, gemessen am Gesamtvolumen aber vergleichsweise selten ist.
Rechtlich sind die Zahlungen klar geregelt: Das europäische Freizügigkeits- und Sozialrecht verpflichtet Deutschland, Kindergeld auch für im EU-Ausland lebende Kinder zu zahlen, sofern die Eltern in Deutschland arbeiten oder hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Diese Regelung wurde wiederholt vom Europäischer Gerichtshof bestätigt. Auch außerhalb der EU bestehen gesetzliche Anspruchsgrundlagen.
Wer Anspruch auf Kindergeld hat
Anspruch auf Kindergeld haben unter anderem deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben oder arbeiten, sofern sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Gleiches gilt für Bürger aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, wenn sie erwerbstätig, arbeitsuchend oder dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind. Auch Drittstaatsangehörige zählen dazu, sofern sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sind ebenfalls umfasst.
Im Verhältnis zu den Gesamtausgaben bleibt der Anteil der Auslandsüberweisungen noch überschaubar: Insgesamt zahlte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit im Vorjahr 55,32 Milliarden Euro Kindergeld aus. Die Überweisungen auf ausländische Konten machen damit etwa ein Prozent des Gesamtvolumens aus. Nach Angaben der Behörde besitzen 3,93 Millionen der kindergeldberechtigten Kinder eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Anstieg um 128.500 Fälle in nur 14 Jahren
In Österreich ist die Situation noch wesentlich belastender für die Steuerzahler: Obwohl Österreich nur etwa ein Zehntel der Einwohner Deutschlands hat, sind die Ausgaben für die Überweisungen von Kindergeld ins Ausland mit 273 Millionen Euro nur halb so hoch wie im großen Nachbarland.
Und da die letzten von den Bundesregierungen veröffentlichten Daten dazu aus dem Jahr 2016 stammen, könnten die Ausgaben schon längst noch wesentlich höher sein. Für das Jahr 2020 dokumentierte der Bundesrechnungshof den Finanzbedarf der Republik Österreich für im Ausland lebende Kinder bereits mit 291 Millionen Euro. Die Prüfer vermerkten: "Die vorhandenen Daten indizierten, dass im Zeitraum von 2002 bis 2016 die Anzahl von im Ausland lebenden anspruchsberechtigten Kindern von 1.500 auf die Größenordnung von 130.000 Kindern stieg."
Der Rechnungshof in Wien mahnte zu mehr Kontrollen und einer grundlegenden Reform, allerdings wurde von den seitdem regierenden Koalitionen kaum darauf reagiert.
Dass die Zahl der ausländischen Empfänger von Kindergeld nicht abnimmt, liegt auch an den großen Unterschieden bei den Auszahlungsbeträgen zwischen den Ländern. Während Österreich für ein Kind ab drei Jahren monatlich 148 Euro zahlt, sind es in Rumänien 59 Euro und in der Slowakei 60 Euro.


In Deutschland künftig Auszahlung ohne Antrag
Während in Österreich der Rechnungshof und die Oppositionsparteien schon seit Jahren mehr Kontrolle einfordern, könnte es nun in Deutschland sogar in die Gegenrichtung gehen - zu noch weniger Kontrolle. Laut einem aktuellen Reformpapier von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll das Kindergeld nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden. Die Leistungen sollen so schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen.