Landesrat zum neuen Sozialgesetz der Steiermark: "Sozialsystem ist zu fett geworden"

Das Land Steiermark soll "am unattraktivsten" für nicht-österreichische Sozialgeld-Bezieher werden, sagt Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ). Ab diesem Wochenende gilt das neue Gesetz.

Hannes Amesbauer (FPÖ) sprach bei einer Diskussionsveranstaltung in Wien über die Reform der steirischen Sozialhilfe. Foto: Max Slovencik/APA-Images/APA

Hannes Amesbauer (FPÖ) sprach bei einer Diskussionsveranstaltung in Wien über die Reform der steirischen Sozialhilfe. Foto: Max Slovencik/APA-Images/APA

Graz/Wien. Am kommenden Sonntag tritt in der Steiermark eine umfassende Reform der Sozialhilfe in Kraft: Die Novelle des Sozialunterstützungsgesetzes bestätigt einen deutlichen Kurswechsel in der Sozialpolitik des Landes. Der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sprach bei einer Podiumsdiskussion in Wien von einem notwendigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, Fairness und Treffsicherheit.

"Das Sozialsystem ist einfach zu fett geworden, wir müssen das ändern", sagte Amesbauer im Interview mit ORF-Stiftungsrat Thomas Prantner (C3 Communications) und der TV-Journalistin Johanna Setzer beim "Steirischen Small Talk" im Audi House of Progress an der Kärntnerstraße in Wien. Und der FPÖ-Politiker nutzte den Wien-Besuch auch gleich zu einer Spitze gegen die SPÖ-NEOS-Regierung in der Bundeshauptstadt: "Wir haben in der Steiermark Sozialausgaben um die 100 Millionen Euro. Wien hat etwa doppelt so viele Einwohner wie die Steiermark - da dürften die Sozialausgaben doch nicht mehr als 200 Millionen Euro ausmachen. Es sind in Wien aber 1,2 Milliarden Euro."

Auch die 100 Millionen Euro in der Steiermark seien noch zu viel, erklärte Amesbauer die Eckpfeiler der ab Sonntag geltenden Sozialgesetz-Novelle. Im Zentrum der Reform steht die Absenkung des bisherigen Höchstsatzes der Sozialunterstützung. Künftig beträgt dieser nur noch 95 Prozent des sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatzes.

Reduzierung des Sozialgeldes

Für alleinstehende Personen bedeutet das eine spürbare Kürzung: Statt bisher 1.229,89 Euro pro Monat stehen ab Inkrafttreten des Gesetzes nur noch 1.168,40 Euro zur Verfügung – ein Minus von etwa fünf Prozent. Dieser reduzierte Höchstsatz bildet zugleich die Grundlage für alle weiteren Berechnungen innerhalb des Systems.

Besonders deutlich zeigt sich der neue Kurs bei den Leistungen für Kinder in sogenannten Wirtschaftsgemeinschaften. Die Landesregierung führt hier degressive Sätze ein: Für ein Kind werden künftig 25 Prozent des Höchstsatzes gewährt, bei zwei Kindern jeweils 20 Prozent, bei drei Kindern je 15 Prozent. Ab dem vierten Kind sinkt der Anteil auf 12,5 Prozent, ab fünf Kindern auf zwölf Prozent des Höchstsatzes. Damit entfernt sich die Steiermark klar von bisherigen Modellen, die für größere Familien höhere Zuschläge vorsahen.

Soziallandesrat Hannes Amesbauer begründet die Reform mit dem Anspruch, das System wieder stärker am Leistungsprinzip auszurichten: "Arbeit darf nicht schlechter gestellt sein als Nichtarbeit." Wer in das Sozialsystem einzahle, müsse am Monatsende mehr zur Verfügung haben als jemand, der noch nie Beiträge geleistet habe. Die Reform solle Fehlentwicklungen der Vergangenheit korrigieren und die Sozialhilfe wieder auf jene konzentrieren, die sie tatsächlich benötigen.

Kampf gegen Sozialgeldbetrug

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Eigenverantwortung, Integration und der Bekämpfung von Missbrauch. Für bestimmte Personengruppen werden künftig Deutschkenntnisse sowie aktive Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen zur Voraussetzung für den Bezug von Sozialunterstützung. Wer sich diesen Verpflichtungen verweigert, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen – von Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Stopp der Zahlungen.

Auch arbeitsfähige Bezieher werden stärker in die Pflicht genommen: Neue Bemühungspflichten sollen sicherstellen, dass eine Erwerbstätigkeit aktiv angestrebt wird. Dies gilt ausdrücklich auch für Personen, die ihre Schul- oder Berufsausbildung nicht zielstrebig verfolgt haben. Bereits bei der ersten Pflichtverletzung kann die Sozialunterstützung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.

51,5 Prozent der Sozialgeld-Bezieher sind Nicht-Österreicher

Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf aktuelle Zahlen: Mit Stand Dezember 2025 bezogen in der Steiermark 14.600 Menschen Sozialhilfe. Mehr als die Hälfte davon – 51,5 Prozent – waren keine österreichischen Staatsbürger, 28 Prozent hatten einen Asylstatus. Diese Daten werden von der Regierung als Beleg dafür herangezogen, dass das bestehende System reformbedürftig sei.

Hannes Amesbauer spricht offen davon, die Steiermark als Gegenmodell zu jenen Bundesländern zu machen, die „Pull-Faktoren“ pflegen. Das neue Gesetz solle eine klare Linie vorgeben – auch mit Blick auf eine mögliche bundesweite Neuausrichtung der Sozialhilfe. Finanzielle Argumente spielen dabei ebenfalls eine Rolle: Das Land rechnet mit jährlichen Einsparungen von 12 bis 13 Millionen Euro.